AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich der Eauvation AG (nachfolgend «Lieferant»), insbesondere für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dessen Kunden/Käufer (nachfolgend «Besteller»). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die zu den AGB des Lieferanten in Widerspruch stehen, gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Haben die Parteien mehrere Geschäfte unter Berücksichtigung der AGB des Lieferanten abgeschlossen, so gelten diese ebenfalls für Folgegeschäfte in der jeweils aktuellen Fassung, auch wenn sie einem neuen Geschäft nicht ausdrücklich zugrunde gelegt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten, der Auslieferung des bestellten Produktes oder der Ausführung der bestellten Arbeiten zustande. Der Vertragsgegenstand wird im Zweifel durch den Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen AGB bestimmt. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu einer Bestellung oder einem abgeschlossenen Vertrag be-dürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Der Schriftform genügen auch Computer- Faxe, durch EDV erstellte Auftragsbestätigungen oder E-Mails, wenn diese nicht vom Lieferanten unterschrieben sind. Angaben des Lieferanten in Angeboten und anderen Unterlagen wie Prospekten, Internetseiten, Veröffentlichungen usw. sind Circa-Angaben, soweit diese vom Lieferanten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

3. Preise
Massgeblich ist der Gesamtpreis gemäss Auftragsbestätigung des Lieferanten zuzüglich der jeweils zum Zeit-punkt der Auslieferung geltenden MwSt (exklusive allfällig anwendbarer Steuern). Die Preise verstehen sich, so-weit nicht abweichend vereinbart in Schweizer Franken, einschliesslich Verpackung ohne Montage. Letztere, der sogenannte Anschluss der Geräte an alle bauseitigen Leitungen, darf nur durch zugelassene Installationsfirmen und ausschliesslich auf Verantwortung und zu Lasten des Lieferanten vorgenommen werden.

4. Zahlungsbedingungen
Der Besteller ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar oder mittels Kontoüberweisung ohne jeden Abzug. zu bezahlen. Die Rechnungen des Lieferanten sind auch dann frist-gemäss uns ohne Abzug zu begleichen, wenn Beanstandungen insbesondere Mängelrügen vom Besteller geltend gemacht werden. Rechnungen über Ersatzteile, Reparaturen und Montagen sind in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Käufer kommt gegenüber dem Lieferanten ohne aus-drückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermines in Verzug (Verfalltag). Der Lieferant ist berechtigt, Ver-zugszinsen in der Höhe von 8% des Gesamtpreises zu berechnen. Abrufbestellungen werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Checks und Zessionen werden nur zahlungshalber angenommen. Alle Un-kosten solcher Papiere trägt der Besteller. Wechsel werden als Zahlungsmittel vom Lieferanten nicht akzeptiert. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit allfälligen Forderungen des Bestellers gegenüber dem Lieferanten ist nicht zulässig.

5. Lieferfrist / Rücktrittsrecht des Bestellers
Kann der Liefertermin durch Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten werden, so ist der Besteller berech-tigt, dem Lieferant eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzusetzen, unter der Androhung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist durch das Verschulden des Lieferanten nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Schadenersatzforderun-gen oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferanten, ohne jegliche Vorgaben/Vorschriften. Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald die Sendung beim Besteller eintrifft.

7. Garantie und Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt gegenüber dem Besteller während zwölf Monaten die volle Garantie, dafür dass alle Produkte frei von Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern (Mängel) sind. Der Besteller hat Ansprüche aus dieser Garantie und Gewährleistung durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten geltend zu machen (Ein-fache Schriftlichkeit genügt). Diese Mitteilung muss bei offensichtlichen Mängeln unmittelbar nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei Mängeln, welche trotz sorgfältiger Prüfung durch den Besteller nicht erkennbar sind, hat die Mittei-lung spätestens sieben Tage nach deren Entdeckung schriftlich zu erfolgen. Werden diese Fristen vom Besteller nicht eingehalten, so gelten die gelieferten Produkte/Kaufgegenstände als genehmigt und die Garantie und Sach-gewährleistung als verwirkt. Der Lieferant ist berechtigt, die beanstandeten Teile zu prüfen. Er behält sich die Wahl vor, den fehlerhaften Produkte/Kaufgegenstände entweder auszubessern oder Ersatz zu liefern. Alle wei-tergehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sowie auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind - unabhängig von deren Rechtsgrund - ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Produkte/Kaufgegenstände an den Besteller bleiben bis zur vollständigen Bezahlung alle offenen Forderungen(Gesamtpreisforderung) des Lieferanten gegen den Besteller im Eigentum des Lieferanten. Dieser ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach Schweizer Recht im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort / Sitz des Bestellers eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Bestellers über. Der Besteller verpflichtet sich, Adressände-rungen mindestens vierzehn Tage vor dem Umzug bekannt zu geben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehal-tes am neuen Wohnsitz / Sitz des Bestellers erfolgen kann. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware sofort dem Lieferanten zurückzugeben. Als Mietzins und Entschädigung gilt in diesem Fall ein monatlicher Betrag von 7 % des Gesamtpreises als vereinbart. Vorbehalten bleibt eine weitere Entschädigung für ausserordentliche Abnützung der gelieferten Produkte/Kaufgegenstände. Für die bei der Demontage zwecks Rücknahme allenfalls entstehenden Schäden hat der Lieferant nicht einzu-stehen.

9. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen dem Lieferanten zu oder er ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem welches der Besteller im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde vom Lieferantenexplizit genehmigt.

10. Datenschutz
Der Lieferant darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtun-gen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Der Lieferant ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch den Lieferanten vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass der Lieferant auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informa-tionen vom Besteller diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Besteller es nicht ausdrücklich untersagt, darf der Lieferant die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an seine Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Ver-trages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe-kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

12. Sonstiges
Die Kunden von chemischen Erzeugnissen (z.B. Desinfektionsmittel) des Lieferanten erklären sich dazu bereit, dass sie über alle Änderungen in den Sicherheitsdatenblättern gemäss den EU-Richtlinien 93/112 EG und 2001/58/EG im Rahmen der Zustellung des Lieferscheins oder Kundendienstrapportes informiert werden und mit dem Abruf der Sicherheitsdatenblätter über die Internetseite des Lieferanten einverstanden sind. Für Schä-den, die dadurch entstehen, dass die durch den Lieferanten übermittelten Änderungen der Sicherheitsdatenblät-ter im Betrieb des Bestellers nicht mitgeteilt wurden, haftet der Besteller selbst.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz des Lieferanten zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Zug, 14. Dezember 2023

Eauvation AG
Industriestrasse 24
6300 Zug

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